In der Nummer 45/2010 hat «Die Weltwoche» einen kritischen Artikel zu anthroposophischen und homöopathischen Heilmitteln veröffentlicht:
Thema des Artikels ist der Umstand, dass bereits heute homöopathische und anthroposophische Mittel auf der sogenannten «
Spezialitätenliste» des Bundesamtes für Gesundheit sind, obwohl das Verfahren über die Aufnahme solcher Mittel noch
in Gange ist.
Das bedeutet, dass diese Mittel, wie der Autor des Artikels erklärt, die «Hürde des wissenschaftlichen Nachweises» haben bewältigen müssen. Der Autor hat versucht, in Erfahrung zu bringen, welche Studien denn die Wirksamkeit, welche also Bedingung für die Aufnahme in die Spezialitätenliste ist, demonstrieren. Die Ergebnisse der Recherche des Weltwoche-Autors verblüffen; so heisst es beispielsweise seitens
Swissmedic:
Bezüglich eingereichten Studien dürfen wir aus Datenschutzgründen keine Auskunft geben.
Aus «Datenschutzgründen» dürfen die Studien, welche die Wirksamkeit homöopathischer und anthroposophischer Mittel belegen sollen, nicht genannt werden. Angesichts solch absurder Umstände ist das Fazit des Artikels durchaus gerechtfertigt:
Am Ende der Recherche steht die Erkenntnis, dass sämtliche mit Komplementärmedizin befassten Stellen die Wirksamkeitsbelege nicht nennen können oder wollen. Und der Verdacht, dass es diese Belege nicht gibt und nie gegeben hat.
Fairerweise muss aber erwähnt werden, dass solche Phantomstudien letztlich doch gut ins Glaubenssystem einiger «komplementärmedizinischer» Verfahren passen: Schliesslich wird immer wieder
erklärt, dass jene «CAM»-Verfahren, für welche keine Wirksamkeit nachweisbar ist, eben wirken, weil nicht nachweisbar ist, dass sie wirken. Diese Logik fortsetzend, beweisen ausgewählte Studien, dass solche «CAM»-Verfahren, deren Wirksamkeit nicht nachweisbar ist, auf nicht nachweisbare Art doch wirken, weil die Existenz dieser Studien nicht nachweisbar ist.
Dank an Fabio Valeri für den Hinweis auf den Weltwoche-Artikel!
Update (24.11.2010)
Ein Leser hat mich auf einen wichtigen Fehler im ersten Absatz unter dem Bild aufmerksam gemacht: Ich schreibe, die «
Spezialitätenliste» des BAG beinhalte anthroposophische und homöopathische Mittel, obwohl über deren Aufnahme, im Rahmen eines «
ELGK»-Verfahrens, noch zu entscheiden sei.
Das ist falsch: In dem aktuellen «ELGK»-Verfahren soll entschieden werden, welche «komplementärmedizinischen» Heil
methoden in die Grundversicherung aufgenommen werden sollen. Die «Spezialitätenliste» des BAG hingegen bezieht sich auf Heil
mittel.